Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Parthenaue - Machern“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Teilaufhebung des …§ 1 Aufhebung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 Abs. 1 näher beschriebenen Flächen des mit Beschluss 13-3/63 des Rates des Bezirkes Leipzig vom 15. Februar 1963 (MittBl. BT und RdB Leipzig Nr. 2) und mit Beschluss 68/VIII/84 des Bezirkstages Leipzig vom 20. September 1984 festgesetzten Landschaftsschutzgebietes „Parthenaue-Machern“ werden als Schutzgebiet aufgehoben.