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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit …§ 1 Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Eibau und Oybin (beide Landkreis Löbau-Zittau) sind Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen.