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§ 1 Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit … (Sachsen) — Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Eibau und Oybin (beide Landkreis Löbau-Zittau) sind Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen.