Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Bockwitz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Borna, Frohburg und Kitzscher und der Gemeinde Wyhratal im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung Bockwitz.

§ 2