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§ 1 SN-10227 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Bockwitz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Borna, Frohburg und Kitzscher und der Gemeinde Wyhratal im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung Bockwitz.