Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Borna, Frohburg und Kitzscher und der Gemeinde Wyhratal im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung Bockwitz.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Borna, Frohburg und Kitzscher und der Gemeinde Wyhratal im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung Bockwitz.