Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Kleist-Museum“
SKleistMGAnlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2) - Literatur- und Kunstsammlung
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 SKleistMG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.