Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Kleist-Museum“
SKleistMGAnlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 7, § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1) - Liegenschaft der Stiftung „Kleist-Museum“
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 SKleistMG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.