Gesetze / Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz
SKPersStruktAnpG§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.