Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 58 Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.01.2024
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Gleichstellungsbeauftragte in Verfahren zur Besetzung von Gremien nach Maßgabe des Bundesgremienbesetzungsgesetzes einzubinden.