Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/51#abs-1 (1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Die Einrichtung muss
Die zuständigen Rehabilitationsträger vereinbaren hierüber gemeinsame Empfehlungen nach den §§ 26 und 37.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/51#abs-2 (2) Werden Leistungen zur beruflichen Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, sollen die Einrichtungen bei Eignung der Leistungsberechtigten darauf hinwirken, dass diese Ausbildung teilweise auch in Betrieben und Dienststellen durchgeführt wird. Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unterstützen die Arbeitgeber bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Betreuung der auszubildenden Jugendlichen mit Behinderungen.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 51 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Saarland, 16.04.2021 – S 49 R 310/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 – L 8 R 164/14
- LSG NRW, 12.04.2017 – L 8 R 488/16 BZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 – L 3 AL 4290/19
- LSG NRW, 25.03.2025 – L 18 R 747/22
- LSG NRW, 27.11.2020 – L 4 R 84/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 23.10.2024 – 7 ABR 36/23Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives WahlrechtZitiert von 3
- VG Osnabrück, 03.09.2024 – 3 A 224/22Zitiert von 9
- BSG, 27.06.2024 – B 5 R 13/23 R(Berechnung von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung während des Bezugs von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermittlung eines fiktiven Arbeitsentgelts - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe 2 nach § 68 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 9 2018 - Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung - Erforderlichkeit eines staatlich anerkannten Abschlusses - REFA-Techniker - Fachschule - Berufsförderungswerk)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.