Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/2#abs-1 (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/2#abs-2 (2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/2#abs-3 (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
Wird zitiert von 870 Entscheidungen zu § 2 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 12.04.2017 – B 13 R 15/15 RInlandsbezug der Schwerbehinderung als Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft durch Wohnsitznahme im vertragslosen Ausland - Drittbindungswirkung des Schwerbehindertenausweises - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 5
- BFH, 27.11.2019 – III R 44/17Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. LebensjahresZitiert von 13
- LSG NRW, 10.05.2024 – L 13 SB 37/23
- SG Aachen, 24.10.2017 – S 18 SB 460/16Zitiert von 10
- BAG, 13.11.2019 – 4 AZR 490/18Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und JugendpsychiatrieZitiert von 40
- BAG, 09.05.2023 – 1 ABR 14/22Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte MenschenZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 05.10.2026 – L 13 SB 222/26 B ERSchwerbehindertenrecht - Einstweiliger Rechtsschutz - Vorläufige Erhöhung des Grad der Behinderung - Feststellung des Merkzeichens aG - Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes - Glaubhaftmachung einer besonderen Härte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 29.09.2026 – 18 K 3485/23Voraussetzungen für die Ausweisung eines Krankenhauses als Spezialversorger im Krankenhausplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2026 – L 1 KR 225/23Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - elektrisches Fußhebersystem - funktionelle Elektrostimulation - unmittelbarer Behinderungsausgleich - Multiple Sklerose - Anspruch auf Versorgung bei wesentlichen Gebrauchsvorteilen gegenüber mechanischen Orthesen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.