Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 46 Wahl der Vertreterversammlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/46#abs-1 (1) Die Versicherten und die Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppen in die Vertreterversammlung getrennt auf Grund von Vorschlagslisten; das Gleiche gilt bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/46#abs-2 (2) Wird aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen oder werden auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Bewerber benannt, als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/46#abs-3 (3) Ist eine Wahl zur Vertreterversammlung nicht zustande gekommen oder ist nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern gewählt oder kein Stellvertreter benannt worden, zeigt der Vorstand dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich an. Diese beruft die Mitglieder und die Stellvertreter aus der Zahl der Wählbaren. Bei neu errichteten Versicherungsträgern trifft die Anzeigepflicht den Wahlausschuss.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 46 SGB IV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 05.06.2014 – L 16 KR 80/13
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 5/22 RWahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Beschränkung der wahlberechtigten Rentenbezieher auf die Gruppe derjenigen, die eine Rente aus der Unfallversicherung beziehen - Verfassungsmäßigkeit - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einreichung von Vorschlagslisten für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren VerbändeZitiert von 1
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 6/22 RWahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - kein Wahlrecht für Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte ohne unfallrechtliche Verletztenrente oder Fortbestehen der Versicherung - kein Verstoß gegen den allgemeinen GleichheitssatzZitiert von 1
- BSG, 09.12.2004 – B 6 KA 44/03 RVertragsärztliche Vergütung: Rechtmäßigkeit von Budgetierungs- und Honorarbegrenzungsregelungen im Honorarverteilungsmaßstab Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 235
- BSG, 09.12.2004 – B 6 KA 84/03 RVertragsärztliche Vergütung: Rechtmäßigkeit der Begrenzung von Scan- und Sequenzzahlen bei CT- und MRT-Untersuchungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- BSG, 09.12.2004 – B 6 KA 40/03 RZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 28.08.2024 – 28 A 1429/21.DZitiert von 4
- SG München, 06.07.2023 – S 15 KR 923/22Zitiert von 5
- LSG NRW, 21.04.2021 – L 10 KR 873/20 B ERZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 SGB IV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.