Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 419 (weggefallen)
Stand: 30.05.2020
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- BSG, 11.06.2015 – B 11 AL 13/14 RArbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - tarifvertraglicher Entgeltverzicht - auflösende Bedingung - Wiederaufleben bei InsolvenzanmeldungZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 419 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.