Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 291 (weggefallen)
Stand: 14.12.2021
Wird zitiert von 5
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- LG Köln, 28.10.2005 – 90 O 245/03Zitiert von 1
- BGH, 03.07.2003 – III ZR 348/02Zitiert von 3
- BAG, 25.01.2005 – 1 ABR 61/03Betriebliche Mitbestimmung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 73
- LSG NRW, 31.01.2011 – L 20 AS 1057/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 – L 1 AL 49/01
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Für § 291 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.