Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB XIV § 81 (weggefallen) SozialrechtBund2 Fassungen Außer Kraft: § 81 SGB 14 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 81 SGB XIV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Sozialrecht finden