Gesetze / Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes SGÄndG 7 Art 2 Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.