Gesetze / DRK-Suchdienstdatenschutzgesetz
DRK-SDDSG§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt den Umgang des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Suchdienst) und des Kirchlichen Suchdienstes des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes Deutschland (Kirchlicher Suchdienst) mit personenbezogenen Daten, soweit diese Suchdienste im Auftrag der Bundesregierung tätig sind.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
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