Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 37 Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/37?asof=2020-04-30#abs-1 (1) Vertrauenspersonenausschüsse sind
1.
der Gesamtvertrauenspersonenausschuss sowie
2.
die Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/37?asof=2020-04-30#abs-2 (2) Für die Vertrauenspersonenausschüsse gelten die Bestimmungen über die Versammlungen der Vertrauenspersonen entsprechend, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.