Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sonderabfallentsorgungsverordnung
SAbfEV§ 1 Bestimmung der zentralen Einrichtung
Stand: 02.08.2026
Zentrale Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen im Land Brandenburg ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH mit Sitz in Potsdam.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 SAbfEV →
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- VG Frankfurt (Oder), 01.07.2016 – 5 K 16/14Zitiert von 1
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