Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen
SAN-VO NRW§ 10 Stichproben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAN-VO%20NRW/10#abs-1 (1) Die zuständige Bauaufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der Pflicht nach § 1 Absatz 2 jährlich stichprobenartig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAN-VO%20NRW/10#abs-2 (2) Stellt die zuständige Bauaufsichtsbehörde fest, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Pflicht nach § 1 Absatz 2 nicht erfüllt haben, sollen sie von den Eigentümerinnen und Eigentümern die Nacherfüllung innerhalb eines Jahres ab Aufforderung zur Nacherfüllung verlangen.