Gesetze / Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
SAG§ 25 Genehmigungserfordernis
Stand: 10.06.2019
Eine Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag des übergeordneten Unternehmens der Gruppe abgeschlossen werden.