Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
SächsWasserZuVO§ 4a Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Stand: 26.08.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist zuständig für die Ausübung des dem Freistaat Sachsen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes zustehenden Vorkaufsrechts.