Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist zuständig für die Ausübung des dem Freistaat Sachsen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes zustehenden Vorkaufsrechts.
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Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist zuständig für die Ausübung des dem Freistaat Sachsen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes zustehenden Vorkaufsrechts.