nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4a SächsWasserZuVO (Sachsen) — Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist zuständig für die Ausübung des dem Freistaat Sachsen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes zustehenden Vorkaufsrechts.