Gesetze / Landesrecht Sachsen / Waldgesetz für den Freistaat Sachsen
SächsWaldG§ 62 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 10. April 1992
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Dr. Rolf Jähnichen