Gesetze / Landesrecht Sachsen / Waldgesetz für den Freistaat Sachsen

SächsWaldG

§ 62 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 10. April 1992

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

Dr. Rolf Jähnichen

§ 61