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§ 62 SächsWaldG (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Waldgesetz für den Freistaat Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 10. April 1992

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

Dr. Rolf Jähnichen