Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsVwVfZG · SächsGVBl. 2010 Nr. 6, S. 142, Fsn-Nr. 210-6
Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen
5 Normen · Ausgangsfassung vom 19.05.2010 · 37 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Anwendungsbereich | 37 |
| § 3 — Verjährung | 1 |
| § 4 — Anwendungsbereich | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 2a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- § 3 Verjährung
- § 4 Anwendungsbereich
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
31.01.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83)
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Historischer Änderungsnachweis
13.12.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.12.2023, Artikel 3
SächsGVBl. 2023 S. 876
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Historischer Änderungsnachweis
12.07.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.07.2013, Artikel 3
SächsGVBl. 2013 S. 503
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).