Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
SächsVwOrgG§ 3 Einteilung
Stand: 26.08.2026
Oberste Staatsbehörden nach diesem Gesetz sind die Staatsregierung, die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Staatsministerien.