Oberste Staatsbehörden nach diesem Gesetz sind die Staatsregierung, die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Staatsministerien.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Oberste Staatsbehörden nach diesem Gesetz sind die Staatsregierung, die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Staatsministerien.