Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungskostengesetz SächsVwKG § 6 Rahmengebühren Stand: 26.08.2026 Sachsen Bei Rahmengebühren hat die Festsetzungsbehörde die Gebühren gemäß § 4 Absatz 2 und 5 zu bemessen.