Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation

SächsVermGeoAPO

§ 5 Erforderlicher Studienabschluss

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus:

1. ein mit einem Diplomgrad abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer Hochschule oder einer Berufsakademie oder

2. ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium, wenn der Bewerber im Studium Fachwissen in den Lehrgebieten Mathematik einschließlich Geometrie, geodätische Mess- und Berechnungsverfahren, Landesvermessung, Landmanagement, Geoinformationssysteme, Ausgleichungsrechnung sowie Photogrammetrie und Fernerkundung erworben hat; dabei sollen die Module zu den Lehrgebieten nach Halbsatz 1 mindestens 85 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umfassen.

§ 4 § 6