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§ 1 SächsVermGeoAPO (Sachsen) — Geltungsbereich

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt Ausbildung und Prüfung in den Vorbereitungsdiensten für die erste und die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 sowie den Aufstieg in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Vermessungswesen und in der Geoinformation.