Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
SächsUHaftVollzG§ 3 Grundsätze des Untersuchungshaftvollzugs
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsUHaftVollzG/3#abs-1 (1) Die Untersuchungsgefangenen sind zur Erfüllung des Haftzwecks sicher unterzubringen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsUHaftVollzG/3#abs-2 (2) Sie gelten als unschuldig und sind so zu behandeln, dass selbst der Anschein vermieden wird, sie würden zur Verbüßung einer Strafe festgehalten.