Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
SächsUHaftVollzG§ 26 Freizeit und Sport
Stand: 26.08.2026
Zur Freizeitgestaltung sind geeignete Angebote vorzuhalten. Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Gemeinschaftsveranstaltungen und eine Bücherei angeboten werden.