Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

SächsSozAnerkG

§ 8 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von § 4 mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. § 4 tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 13. Dezember 1996

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Dr. Hans Geisler

§ 7b