Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet

SächsSorbKitaVO

§ 4 Anforderungen an die Arbeit in zweisprachigen Kindertageseinrichtungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSorbKitaVO/4#abs-1 (1) Für Gruppen, in denen ausschließlich Kinder gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 betreut werden, gelten die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSorbKitaVO/4#abs-2 (2) In Gruppen, in denen Kinder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 betreut werden, sind ihnen Kenntnisse der sorbischen Sprache unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Für die einzusetzenden pädagogischen Fachkräfte gilt § 3 Abs. 2 Satz 1 entsprechend.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSorbKitaVO/4#abs-3 (3) § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 3 § 5