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§ 4 SächsSorbKitaVO (Sachsen) — Anforderungen an die Arbeit in zweisprachigen Kindertageseinrichtungen

Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für Gruppen, in denen ausschließlich Kinder gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 betreut werden, gelten die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 entsprechend.

(2) In Gruppen, in denen Kinder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 betreut werden, sind ihnen Kenntnisse der sorbischen Sprache unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Für die einzusetzenden pädagogischen Fachkräfte gilt § 3 Abs. 2 Satz 1 entsprechend.

(3) § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.