Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Schulgesetz

SächsSchulG

§ 19 Ethik

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/19#abs-1 (1) Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen den Unterricht in dem Fach Ethik.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/19#abs-2 (2) Im Fach Ethik werden den Schülern religionskundliches Wissen, Verständnis für gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen, Zugang zu philosophischen und religiösen Fragen sowie Fragen der globalen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit vermittelt.

§ 18 § 20