Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schifffahrtsverordnung
SächsSchiffVO§ 12 Segelverbot
Stand: 26.08.2026
Auf Kanälen darf nicht unter Segel gefahren werden. Die Schifffahrtsbehörde soll auf dafür geeigneten Kanälen abweichend von Satz 1 das Fahren unter Segel gestatten.