Auf Kanälen darf nicht unter Segel gefahren werden. Die Schifffahrtsbehörde soll auf dafür geeigneten Kanälen abweichend von Satz 1 das Fahren unter Segel gestatten.
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Auf Kanälen darf nicht unter Segel gefahren werden. Die Schifffahrtsbehörde soll auf dafür geeigneten Kanälen abweichend von Satz 1 das Fahren unter Segel gestatten.