Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Sicherheitswachtgesetz
SächsSWG§ 2 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht unterstützen den Polizeivollzugsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch eine zusätzliche Streifentätigkeit in der Öffentlichkeit.