Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Sicherheitswachtgesetz
SächsSWG§ 1 Zweck der Sächsischen Sicherheitswacht
Stand: 26.08.2026
In der Sächsischen Sicherheitswacht wirken Bürger an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit.