Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Pauschalförderungsverordnung
SächsPauschVO§ 10 Antragsfrist
Stand: 26.08.2026
Der Antrag nach § 15 Absatz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes auf Auszahlung der Jahrespauschale ist bis zum 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr bei der zuständigen Behörde zu stellen. Für das Jahr 2023 ist der Antrag abweichend davon bis zum 31. Mai 2023 zu stellen.