Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung
SächsPKWaldVO§ 10 Grundsätze für die Betriebsplanung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPKWaldVO/10#abs-1 (1) Die Körperschaft legt im Benehmen mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst die langfristigen Wirtschaftsziele in einem strategischen Betriebskonzept fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPKWaldVO/10#abs-2 (2) Das strategische Betriebskonzept ist Grundlage für die periodische Betriebsplanung. Diese umfasst die mittelfristigen Betriebsziele, die naturale Planung und eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPKWaldVO/10#abs-3 (3) Für Betriebe mit weniger als 200 Hektar Holzbodenfläche ist der periodische Betriebsplan in der Form eines Betriebsgutachtens aufzustellen. Im Einvernehmen mit der Körperschaft kann der Planungszeitraum eines Betriebsgutachtens auf 20 Jahre verlängert werden.