Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung
SächsPKWaldVO§ 1 Forsttechnische Betriebsleitung
Stand: 26.08.2026
Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst insbesondere die nachstehenden Aufgaben:
1. Mitwirkung bei der Aufstellung des periodischen Betriebsplans,
2. Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans,
3. Leitung, Steuerung und Überwachung des Vollzugs der Betriebs- und Wirtschaftspläne,
4. Anleitung und Überwachung des forstlichen Revierdienstes,
5. Mitwirkung bei der Wirtschaftsverwaltung, soweit die Sachkunde der Betriebsleitung erforderlich ist.