Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung

SächsPKWaldVO

§ 1 Forsttechnische Betriebsleitung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst insbesondere die nachstehenden Aufgaben:

1. Mitwirkung bei der Aufstellung des periodischen Betriebsplans,

2. Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans,

3. Leitung, Steuerung und Überwachung des Vollzugs der Betriebs- und Wirtschaftspläne,

4. Anleitung und Überwachung des forstlichen Revierdienstes,

5. Mitwirkung bei der Wirtschaftsverwaltung, soweit die Sachkunde der Betriebsleitung erforderlich ist.

§ 2