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§ 1 SächsPKWaldVO (Sachsen) — Forsttechnische Betriebsleitung

Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst insbesondere die nachstehenden Aufgaben:

1. Mitwirkung bei der Aufstellung des periodischen Betriebsplans,

2. Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans,

3. Leitung, Steuerung und Überwachung des Vollzugs der Betriebs- und Wirtschaftspläne,

4. Anleitung und Überwachung des forstlichen Revierdienstes,

5. Mitwirkung bei der Wirtschaftsverwaltung, soweit die Sachkunde der Betriebsleitung erforderlich ist.