Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung

SächsPKWaldVO

§ 2 Forstlicher Revierdienst

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der forstliche Revierdienst umfasst insbesondere die nachstehenden Aufgaben:

1. Mitwirkung bei der Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans,

2. Mitwirkung bei der Auftragsvergabe und den Lieferverträgen,

3. Auszeichnen der Waldbestände,

4. Vorbereitung und Überwachung der Forstbetriebsarbeiten,

5. Sortierung und Aufnahme des Holzes,

6. Einweisung der Waldarbeiter, Unternehmer, Selbstwerber und Erhebung der Abrechnungsdaten,

7. Mitwirkung bei der Betriebs- und Naturalbuchführung mit Ausnahme der Holzbuchführung,

8. Mitwirkung bei Erstaufforstungen,

9. Überwachung der Verkehrssicherheit im Wald.

§ 1 § 3