Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lehrerausbildungszuschussverordnung
SächsLAusbZuVO§ 4 Schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Stand: 26.08.2026
Der Aufwand der Schulen in freier Trägerschaft für die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter ist durch die selbständigen Lehraufträge der Lehramtsanwärter und Studienreferendare abgegolten.