Der Aufwand der Schulen in freier Trägerschaft für die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter ist durch die selbständigen Lehraufträge der Lehramtsanwärter und Studienreferendare abgegolten.
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Der Aufwand der Schulen in freier Trägerschaft für die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter ist durch die selbständigen Lehraufträge der Lehramtsanwärter und Studienreferendare abgegolten.