Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
SächsKomZG§ 17 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
Stand: 26.08.2026
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verwaltungsverbandes. Sie nimmt die Aufgaben des Verwaltungsverbandes, insbesondere den Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen, wahr, soweit nicht der Verbandsvorsitzende zuständig ist.