Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung SächsKomHVO § 25 (aufgehoben) Sachsen Außer Kraft: § 25 SächsKomHVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz. Für § 25 SächsKomHVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm